Bei der Diskussion rund um die AHV Revision hört man regelmässig die Forderung, dass vermögende Rentner in Zukunft keine AHV-Rente erhalten sollen. Ergänzt werden die Forderungen mit Statistiken, wie viele Millionäre es unter den Schweizer Rentnern gibt und wie vermögend die ältere Generation in unserem Lande ist. Nachfolgend ein paar Zahlenspielereien dazu.
Beginnen möchte ich meine Überlegungen mit ein paar Fakten:
- Die maximale AHV Rente beträgt 2014 CHF 2340/Monat.
- Die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaars darf dabei nicht grösser sein als 150 % der Maximalrente. Ein Ehepaar erhält also maximal CHF 3510/Monat.
Wenn die AHV Rente nicht ausreicht, das Existenzminimum zu sichern, dann können Ergänzungsleistungen beantragt werden. Die Ergänzungsleistungen decken die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen. Nachfolgendes Berechnungsbeispiel für die Ergänzungsleistungen eines Alleinstehenden stammt aus der Informationsbroschüre 5.01 der AHV (Stand 1. Januar 2014):
http://www.svazurich.ch/pdf/5.01d.pdf
Ausgaben
allg. Lebensbedarf Fr. 19 210.—
Bruttomietzins Fr. 11 760.—
Krankenkassenprämien Fr. 3 300.—
Total Fr. 34 270.—
Einnahmen
AHV-Rente Fr. 13 260.—
Leistung der Pensionskasse Fr. 3 600.—
Vermögensertrag Fr. 800.—
Vermögensverzehr Fr. 1 500.—
Total Fr. 19 160.—
Ergänzungsleistungen
Ausgaben Fr. 34 270.—
abzüglich Einnahmen – Fr. 19 160.—
Jährliche EL Fr. 15 110.—
Monatliche EL Fr. 1 260.—
Ein Alleinstehender mit jährlichen Ausgaben von CHF 34‘270 erhält also neben der AHV Rente Ergänzungsleistungen von CHF 1260/Monat.
Nehmen wir nun zum Vergleich einen sogenannt vermögenden Rentner/eine vermögende Rentnerin mit 1 Million Vermögen. Er/sie würde gemäss den zitierten Forderungen keine AHV Rente erhalten. Nehmen wir im Weiteren an, dass es sich um eine Person handelt, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt hat und dass es sich bei der Million Vermögen um die Altersvorsorge dieser Person handelt. Der gesamt Lebensunterhalt müsste dann aus diesem Vermögen bestritten werden.
Gemäss Angaben des Bundesamtes für Statistik beträgt die Lebenswartung:
- Eines 65 jährigen Schweizers 19.1 Jahre
- Einer 65 jährigen Schweizerin 22.1 Jahre
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/01/06/blank/key/04/04.html
Bei einer Million Vermögen ergibt dies einen theoretischen Wert, der dem Millionär/der Millionärin pro Jahr zur Verfügung stehen würde, von:
- Männlicher Millionär (1 Mio. / 19.1 ) = CHF 52‘356 / Jahr
- Weibliche Millionärin (1 Mio. / 22.1) = CHF 45‘248 / Jahr
Baut man bei der Berechnung noch ein wenig Sicherheit ein, weil man ja nicht davor gefeit ist, länger als der Durchschnitt zu leben, so reduzieren sich die Jahresbudgets bei eine rum 5 Jahre verlängerten Lebenserwartung wie folgt:
- männlicher Millionär (1 Mio. / 24.1 ) = CHF 41‘493 / Jahr
- Weibliche Millionärin (1 Mio. / 27.1) = CHF 36‘900 / Jahr
Die Jahresbudgets der Millionäre kommen dann dem Wert des Ergänzungsleistungsbezügers schon sehr nah.
Zu bedenken bei diesen theoretischen Zahlenspielereien ist auch, dass der Pensionär/die Pensionärin in unserem Beispiel die Million risikolos anlegen müsste. Liegt die Million zum Beispiel auf einem Seniorensparkonto, so wirft sie heute gut gerechnet rund 0.3 % Zins ab, also rund 3000 CHF pro Jahr (Ich frage mich in diesem Zusammenhang, wie der Ergänzungsleistungsbezüger im Rechenbeispiel der AHV seine CHF 800 Vermögensertrag erwirtschaftet?). Vor 25 Jahren hingegen hätte der Millionär den oben berechneten Jahresbetrag problemlos als Zinsertrag auf seiner Million erwirtschaftet, ohne dass er Vermögen hätte verzehren müssen. Gerne würde ich wissen, mit welchen Zinserträgen diejenigen kalkulieren, die den Millionären die AHV streichen wollen? Diezbezügliche Blogkommentare sind sehr willkommen.
Wäre der Millionär aus unserem Beispiel hingegen unselbständig erwerbstätig gewesen, und hätte er die Million in Form von BVG Altersparguthaben angespart, so könnte er neben der BVG Rente auch die AHV Rente beziehen und wäre materiell deutlich besser gestellt.
Der BVG Umwandlungssatz beträgt 2014 6.8%. Bei einem Sparkapital von 1 Mio. ergibt dies eine jährliche Rente von CHF 68‘000. Käme die maximale AHV Rente dazu, so würde diesem Rentner im Jahr folgendes Budget zur Verfügung stehen:
BVG Altersrente CHF 68‘000
AHV Altersrente CHF 28‘080
Total CHF 96‘080
Sein Budget wäre also beinahe doppelt so hoch wie dasjenige des Millionärs.
Mit meinen Zahlenspielereien will ich zeigen, dass eine Million nichts mit Reichtum zu tun hat, wenn es sich dabei um die Altersvorsorge handelt. Deshalb ärgere ich mich auch über Beiträge in den Medien, wo regelmässig undifferenziert von den vermögenden Alten berichtet wird. Sicherlich gibt es sie auch, die wirklich Reichen, aber nicht jeder Millionär im Pensionsalter ist so vermögend, dass er problemlos auf die AHV Rente verzichten kann. Zumal auch viele Pensionierte Liegenschaftenbesitzer sind und ihnen die viel zitierten Millionen gar nicht in Form von Liquidität zur Verfügung stehen.
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Super, diese Zahlenbeispiele! Sind plausibel und durchaus nachvollziehbar. Wenn keine AHV, dann nur für wirklich Vermögende (> 5 Mio. Vermögen).
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